|
UCI - CIS
Internationales Reglement für
Zweier - Radball gültig ab 01. Januar 2004
UCI ... Union Cycliste Internationale
CIS ... Commission Internationale de Cyclisme en Salle Internationale
Hallenradsport-Kommission
Inhalts
- Übersicht
1. Technische Voraussetzungen/ Kampfgerichte
1.1 Wettkampfart
1.2 Kampfgericht
1.3 Spielfeld/ Spielfeldgröße
1.4 Spielfeldeinfassung/ Bande
1.5 Spielfeldmarkierunge
1.6 Tor
1.7 Ball
1.8 Sportbekleidung
1.9 Radball-Räder
1.10 Rad-Defekte/ Radwechsel
1.11 Spieleinteilung
1.12 Altersklassen/ Spieldauer/ Nachspielzeit
2. Spielregeln
2.1 Anspielrecht
2.2 Spielbeginn
2.3 Spielunterbrechung/ Pfeifsignale/ Neutralball
2.4 Vorteilregel
2.5 Torauslinienfahrten/ Spielberechtigung holen
2.6 Torschlag
2.7 Ausball
2.8 Eckball
2.9 Torverteidigung
2.10 Strafraum
2.11 Freischlag
2.12 4m Ball
2.13 Pfeifsignale
2.14 Reklamieren/ Ungebührliches Benehmen/
Grobe Unsportlichkeiten
2.15 Ausscheiden von Spielern oder Mannschaften
3. Ergebnis/ Punktwertung/ Einsprüche
3.1 Ergebnis
3.2 Punktwertung
3.3 Punktgleichheit/ Entscheidungsspiele
3.4 4 Meter-Schiessen
3.5 Einsprüche/ UCI-Reglement
1. Technische Voraussetzungen/ Kampfgerichte
1.1 Wettkampfart
Das Zweier-Radballspiel wird in Hallen oder Sälen gespielt.
Als Böden sind geeignet: Holz-, Parkett-, Spanplatten-, Pavatexplatten-
oder auch Kunststoff-Böden.
Es spielen zwei Mannschaften mit je zwei Spielern gegeneinander.
>zurück<
1.2 Kampfgerichte
a) Für die Durchführung der Radball-Wettbewerbe sind
Kampfgerichte erforderlich, die mindestens aus einem Kommissär,
einem Zeitnehmer und einem Schriftführer bestehen. Es können
auch mehrere Kommissäre sowie Spielbeobachter eingesetzt werden.
Spielbeobachter müssen lizenzierte Kommissäre sein.
b) Wenn kein Chief-Kommissär eingesetzt wurde, muss einer
der Kommissäre als Chief-Kommissär bestimmt werden. Er
ist für die ordnungsgemäße Durchführung des
gesamten Spieltages oder Turniers verantwortlich.
c) Der Kommissär ist für die reglementgemäße
Durchführung des Spieles verantwortlich.
d) Die Spielbeobachter haben die Aufgabe, die Spielhandlungen auf
dem Spielfeld laufend zu verfolgen. Die Spielbeobachter sitzen
auf Höhe der Torauslinie.
Sie zeigen Wahrnehmungen, die sie dem Kommissär mitteilen
möchten durch Handheben an. Der Spielbeobachter zeigt bei
Eckball immer die Richtung an.
Der Kommissär kann den Spielbeobachter befragen.
e) Der Zeitnehmer hat die Aufgabe, die Spielzeit festzuhalten,
das Spiel bei Halbzeit und am Ende deutlich abzupfeifen, nach Angaben
des Kommissärs die Zeit anzuhalten.
Die Zeitangabe des Zeitnehmers ist entscheidend.
Er hat bei Halbzeit die Pausenzeit zu beobachten. Signal nach 1´45“
f) Der Schriftführer notiert die erzielten Tore und führt
die Ergebnislisten. Der Schriftführer oder ein Sprecher
gibt die Resultate und weitere Informationen bekannt.
>zurück<
1.3 Spielfeld und Spielfeldgröße
a) Die Spielfeldgröße für offizielle internationale
Wettkämpfe muss 14 x 11 m betragen.
b) Abweichungen sind zulässig für nationale Veranstaltungen,
jedoch darf das Mindestmass von 12 x 9 m nicht unterschritten
werden.
c) Außerhalb des Spielfeldes muss auf beiden Torseiten in
deren ganzen Breite ein freier Raum von min. 0,60 m sein. (Maß zwischen
der Torauslinie und der Bande)
d) Auf allen Seiten des Spielfeldes sollte min. 0,60 m freier
Raum sein. (Maß zwischen Bande und den Zuschauern oder
einer Wand usw.
>zurück<
1.4 Spielfeldeinfassung/ Bande
a) Die gesamte Spielfläche ist mit einer schrägen
Bande aus Holz oder Kunststoff einzufassen.
b) Die Bande muss die folgenden Maße haben:
Höhe = 0,30 m
Winkel gegen außen = 60°-70° gegenüber
dem Boden. (siehe Zeichnung)
Die obere Kante muss abgerundet sein.
c) Die Bande darf nicht fest mit dem Boden verankert sein.
d) Die Bande kann mit Werbung versehen werden.
>zurück<
1.5 Spielfeldmarkierungen
[Skizze]
a) Das Spielfeld muss entsprechend dem Reglement und dem nachstehenden
Plan durch deutlich sichtbare Linien und Punkte markiert
sein.
b) Die Linienbreite muss 3-5 cm betragen. Die Punkte müssen
einen Durchmesser von etwa 10-15 cm haben.
c) Alle Maße sind Außenmaße.
>zurück< 1.6 Tore
a) Die Tore müssen in den Abmessungen und in der Konstruktion
gemäß der folgenden Zeichnung gefertigt sein.
b) Die Tore sind mit einem Tornetz (kein Drahtgeflecht)
zu versehen. Die Maschengröße muß so sein, daß der
Ball nicht durchgehen kann.
c) Die Tore dürfen am Boden nicht fest verankert
werden.
>zurück<
1.7 Ball
Die Radballoberfläche muss aus Stoff gefertigt sein und einen
Durchmesser von 17-18 cm und volle Kugelform haben. Das Gewicht
muss mindestens 500 gr., maximal 600 gr. betragen. Ob ein Ball
noch spielfähig ist, entscheidet der Kommissär.
Radball – Spielfeld
Der 8 m – und der 0,5 m-Kreis ist nur notwendig,
wenn auch Kunstradsport-Wettbewerbe ausgetragen werden.
Auf der schraffierten Fläche ist Bodenwerbung gestattet, die
Bodenbeschaffenheit muss aber gleich wie auf der übrigen Fläche
sein.
Radball-Tor
>zurück< 1.8 Sportbekleidung
a) Der Sportdress besteht aus einem Trikot, einer Turnhose
oder Rennhose.
Das Trikot darf nicht lose über der Hose getragen
werden (Unfallgefahr).
Ein einteiliger Rennsport-Anzug ist erlaubt.
Bei Träger-Rennhosen (Latzhosen) darf ein enganliegendes Trikot
darüber getragen werden.
Beide Spieler einer Mannschaft müssen den gleichen
Sportdress tragen.
b) Es müssen Sportschuhe, die die Knöchel schützen,
getragen werden.
c) Es müssen Socken, Strümpfe oder Stulpen
getragen werden, die unmittelbar bis zum Knie reichen.
d) Es dürfen Handschuhe sowie Schweißbänder
getragen werden, ebenso ist das Tragen eines Radhelmes
erlaubt.
e) Es dürfen keine Gegenstände getragen werden, die zu
einer Verletzung führen oder andere Spieler gefährden
könnten.
f) Treten zwei Mannschaften in gleichfarbenen Spielkleidungen
zu einem Spiel an, ist ein Trikotwechsel anzuordnen.
Wenn kein Team
dazu bereit ist, muss der Kommissär eine Auslosung
vornehmen. Das ausgeloste Team muss sein Trikot wechseln.
Wenn es nicht
bereit dazu ist, verliert es dieses Spiel mit 0:5
Toren.
g) Werbung auf dem Sportdress ist gemäß den
UCI-Reglementen erlaubt.
>zurück<
1.9 Radball Räder
a) Die Fahrräder müssen in ihrer Bauart den nachfolgenden
Richtlinien und Maßen entsprechen.
Masse A = 150-180 mm B= 395-455 mm
C = 560-610 mm D = 500-550 mm
E = 400-500 mm F = 370-410 mm
G = 360-410 mm H = 815-960 mm
J = 530-580 mm K = 920-970 mm Für kleinere Radballräder können die Maße
im Verhältnis zu den Laufrädern verkleinert werden.
Die Rahmenrohre können rund, oval und dürfen gebogen
sein. Ihr Größtmaß darf 50 mm nicht überschreiten.
Bei den Muffen und Rohrverbindungen dürfen keine Verstärkungen
oder Verbauungen angebracht werden, die die Rundung des Balles überschreiten.
Neue Konstruktionen von Radballrädern, die von dieser Norm
abweichen, müssen von der CIS genehmigt werden.
b) Tretlager: Der Abstand vom tiefsten Punkt des Kettenrades bis
zum Boden muss mindestens 220 mm betragen.
c) Kurbeln: Die Länge der Kurbeln von Mitte Tretlagerachse
bis Mitte Pedalachse muss 135-170 mm messen.
d) Lenker: Die Breite des Lenkers darf an den Griffenden 380 mm
(Außenmaß) nicht überschreiten. Die Enden der
Lenkerholme müssen abgerundet und verschlossen sein, damit
Verletzungen vermieden werden.
e) Sattel: Es können Leder- oder Kunststoffsättel verwenden
werden, deren Länge 300 mm und die Breite 200 mm nicht überschritten
werden darf. Der Sattel muss unmittelbar über dem Sattelrohr
(gerade Verlängerung des oberen Rahmenrohres) angebracht werden.
Ohne Sattel darf nicht gespielt werden.
f) Pedale: Die Pedale müssen mit Gummi oder Kunststoff überzogen
sein, die über das Metall hinausreichen.
g) Laufräder: Vorder- und Hinterrad müssen im Durchmesser
gleich sein, keinesfalls größer als 26 Zoll (660 mm)
und nicht kleiner als 20 Zoll (508 mm). Es sind nur Speichenräder
zulässig, keine Scheibenräder.
h) Übersetzung: Eine Kurbelumdrehung muss das Rad mindestens
2,00 m bis maximal 3,20 m fortbewegen.
i) Allgemeines: Gefährdendes Zubehör und sonstige Hilfsmittel,
wie Verbauungen des Rahmens usw., Anbringen von Fußbügeln
usw. sind nicht erlaubt.
Vorder- und Hinterachsen, wie auch Kettenspanner müssen mit
Hutmuttern versehen sein.
>zurück<
1.10 Defekte/ Radwechsel:
Mit einem defekten, andere Spieler gefährdenden Fahrrad
darf nicht weitergespielt werden.
Der Wechsel des Fahrrades muss außerhalb des Spielfeldes
an der eigenen Torauslinie vorgenommen werden und darf den Gegner
nicht behindern.
Ein Betreuer oder Mechaniker darf während der laufenden Spielzeit
das Spielfeld (über die Bande) nicht betreten. Betritt er
dies trotzdem, wird sein Team mit einem 4m-Ball bestraft.
>zurück<
1.11 Spieleinteilung
Der Austragungsmodus sowie die Gruppeneinteilung ist vor Beginn
der Veranstaltung allen Mannschaften bekannt zu geben.
>zurück<
1.12 Altersklassen/ Spieldauer/ Nachspielzeit
a) Es wird in den folgenden Altersklassen gespielt:
Schülerklasse bis 14 Jahre = U15
Jugendklasse bis 16 Jahre = U17
Juniorenklasse bis 18 Jahre = U19
Aktivenklasse ab 19 Jahre = Elite
Jungamateure bis 22 Jahre = U23
Die Klasse bezieht sich auf den Jahrgang, d.h. in dem Jahr, in
welchem ein Spieler z.B. 18 Jahre alt wird, darf dieser das ganze
Jahr in der Juniorenklasse U19 spielen.
Die Altersklassen können von den Nationalverbänden weiter
unterteilt oder bei kleinerer Beteiligung zusammengefasst werden.
b) Die Spielzeiten betragen in den verschiedenen Altersklassen:
Elite/ U23 2 x 7 Min.
Junioren U19 2 x 6 Min.
Jugend/ Schüler U17/ U15 2 x 5 Min.
Die Spielzeiten können bei Turnieren oder Gruppenspielen bis
auf 2 x 5 Min. reduziert werden.
Die Spielzeiten verstehen sich immer mit zwei Halbzeiten und einem
Seitenwechsel (zwei Minuten).
c) Die Spielzeiten der Entscheidungsspiele dauern jeweils eine
Halbzeit (ohne Seitenwechsel) 1 x 7, 1 x 6, 1 x 5 Min. (wie Normalspielzeit).
d) Die Zeit beim Seitenwechsel darf zwei Minuten nicht überschreiten.
Verstöße hiergegen sind, nach zweimaliger Aufforderung,
mit einer Verwarnung der betreffenden Mannschaft (beide Spieler)
zu ahnden. Leisten die Spieler der Aufforderung trotzdem keine
Folge, wird eine zweite Verwarnung ausgesprochen und somit das
Spiel abgebrochen.
e) Bei vergeudeter Zeit (Zeitspiel), Spielpausen, an denen ein
Spieler oder eine Mannschaft die Schuld trägt und der Aufforderung
(Bild 4) durch den Kommissär nicht folge leistet, wird das
Spiel unterbrochen. Der Kommissär gibt dem Zeitnehmer die
nachzuspielende Zeit (mindestens 20 Sek) bekannt.
Die Restspielzeit muss laut bekanntgegeben werden. Bei elektronischer
Zeitangabe kann auf eine Zeitansage verzichtet werden.
Der Kommissär gibt anschließend durch Pfeifsignal das
Spiel wieder frei. (Es muss auch bei einem Ausball angepfiffen
werden.)
f) Ist das Spiel in der ersten Halbzeit zu früh oder zu spät
abgepfiffen worden, muss die zweite Halbzeit entsprechend gekürzt
oder verlängert werden.
Bei Meinungsverschiedenheit betreffend richtiger Spielzeit ist
stets die vom Zeitnehmer genommene Zeit maßgebend. Bei Halbzeit-
und Spielende ist immer der Beginn des vom Zeitnehmer abgegebenen
Pfiffes oder anderen Signals maßgebend.
Tore aus einer irrtümlich verlängerten Spielzeit werden
nicht annulliert. Wird der Schlusspfiff zu früh abgegeben,
wird die restliche Spielzeit nach Bekanntgabe noch nachgespielt.
Bei Zeitunstimmigkeiten entscheidet der Kommissär nach Absprache
mit dem Zeitnehmer.
Ist nach dem Abpfiff des Zeitnehmers noch ein Schlag nötig,
wird dieser noch ausgeführt und danach das Spiel durch den
Kommissär abgepfiffen.
>zurück< 2. Spielregeln
2.0 Allgemeine Spielregeln
a) Die Spielfeldmarkierungen sind Neutral.
b) Die Spieler dürfen den Ball durch Schläge mit dem
Rad (dabei müssen beide Hände am Lenker und beide Füße
auf den Pedalen stehen) ins gegnerische Tor treiben, sonst liegt
ein Regelverstoß vor.
Das Abprallen des Balles vom Rad oder Körper eines Spielers
ist daher als gültiger Schlag zu werten. Kopfbälle sind
zulässig.
c) Das Behindern des Gegners (absichtliches Anfahren, Stossen,
Festhalten oder Anfassen), das Stützen an den Torpfosten oder
eine Wand, das Abstützen des Mitspielers mit den Händen
oder dem Körper, lautes Rufen (innerhalb der Mannschaft, vom
und zum Betreuer, gegenüber dem Gegner oder anderen Personen),
Reklamieren (gegenüber dem Partner, Gegner, Kommissär,
Kampfgericht, Betreuer oder Zuschauer) gelten als Verstöße
gegen die Regeln und werden bestraft.
d) Es darf immer nur der Ball und nicht der Gegner oder dessen
Rad angegriffen werden. Ein Spieler, der den Ball neben seinem
Rad hat, darf demnach nur von der Ballseite her angegriffen werden.
e) Der Ball darf innerhalb des Spielfeldes sowie an der Spielfeldeinfassung
nicht unnötig lange blockiert oder an der Bande vor- und zurückgespielt
werden, sofern es der Gegner nicht selbst erzwingt.
Wenn ein Spieler ohne Behinderung durch den Gegner nach Aufforderung
durch den Kommissär nicht weiterspielt, liegt ein Regelverstoß vor.
f) Verfängt sich der Ball im Rad oder am Körper eines
Spielers, ist dieser verpflichtet, den Ball sofort freizugeben.
Wenn nötig, kann hierbei der Ball mit der Hand freigegeben
werden. Allerdings darf sich der Spieler dabei keinen Vorteil,
z.B. Vorlage oder Pass mit der Hand, verschaffen. Verschafft er
sich dabei trotzdem einen klaren Vorteil, liegt ein Regelverstoß vor.
g) Unstatthaft ist das Abspringen vom Rad, um auf diese Weise
einen unerreichbaren Ball abzufangen. Dieser Regelverstoß wird
im Wiederholungsfalle mit einer Verwarnung bestraft.
h) Die Mannschaftsbetreuer haben sich während der laufenden
Spielzeit außerhalb der Spielfeldeinfassung zwischen der
verlängerten Toraus- und Seitenlinie aufzuhalten. Betreten
sie das Spielfeld, wird gegen die betreffende Mannschaft ein
4m.Ball ausgesprochen. Bei wiederholtem Vergehen wird die betreffende
Mannschaft
(beide Spieler) verwarnt.
i) Zeitspiel
Stellt der Kommissär fest, dass eine Mannschaft versucht,
den Spielstand durch Ballhalten über die Zeit zu retten, signalisiert
er durch Bewegen des Armes (siehe Bild 4, Spielaufforderung), dass
er in ca. 20 Sekunden Zeitspiel pfeifen wird, spielt diese Mannschaft
jedoch so weiter, ohne einen Abschlußversuch zu unternehmen,
unterbricht der Kommissär das Spiel. Dieses Zeitspiel wird
mit einem Freischlag vom Mittelpunkt geahndet.
>zurück<
2.1 Anspielrecht
Vor Beginn eines Spieles wird durch den Kommissär das
Anspielrecht ausgelost. Der Gewinnende hat in der 1. Halbzeit
Anspiel. Nach
dem Seitenwechsel in der 2. Halbzeit hat die andere Mannschaft
Anspiel.
Nach einem Tor hat immer die Mannschaft Anspiel, die das Tor
erhalten hat.
>zurück<
2.2 Spielbeginn
a) Der Ball ist bei Beginn des Spieles, nach dem Seitenwechsel
und nach jedem gültigen Tor auf den Mittelpunkt zu legen.
b) Bei Spielbeginn in der 1. und 2. Halbzeit sowie nach einem
Tor können sich die Spieler im ganzen Spielfeld aufhalten, außer
im gegnerischen Strafraum und im Mittelkreis. Nach dem Anpfiff
dürfen die angreifenden Spieler in den Mittelkreis zum Ball
fahren und anspielen. Der Ball kann vom Anspielenden mehrmals berührt
werden.
Der Verteidiger darf den Mittelkreis erst befahren, wenn
der Ball vom Angreifer berührt wurde.
c) Befindest sich beim Anspiel (Zeitpunkt der Ballberührung)
ein Spieler der Gegenpartei im Mittelkreis, so führt dies
an der betreffenden Stelle zu einem Freischlag, an der letzterer über
den Mittelkreis fuhr.
Der Kommissär hat aber die Möglichkeit, „Vorteil“ laufen
zu lassen, wenn die anspielende Mannschaft ihr Angriffspiel
ungehindert fortsetzen kann.
>zurück<
2.3 Spielunterbrechung/ Pfeifsignale/ Neutralball
a) Spielbeginn und Spielunterbrechung werden durch einen
Pfiff, ein Tor durch einen gedehnten Pfiff des Kommissärs
angezeigt.
Halbzeit und Spielende werden durch ein Signal des Zeitnehmers
angezeigt.
Der Kommissär pfeift als Bestätigung, bei Halbzeit und
Ende das Spiel noch mit zwei gedehnten Pfiffen ab. Entscheidend
für das Spielende ist aber der Beginn des Schlußsignals
des Zeitnehmers.
b) Der Kommissär muss das Spiel unterbrechen:
- bei allen Verstößen gegen die Regeln.
–
wenn der Ball das Spielfeld verlässt.
– wenn es ein Tor gegeben hat.
– wenn der Ball an die Decke prallt.
Der Kommissär muss das Spiel unterbrechen und die Spielzeit
anhalten lassen:
- wenn den Spielern, dem Kampfgericht oder anderen Personen
etwas mitgeteilt werden muss.
– wenn das Resultat oder die Zeit nicht klar ist.
– wenn ein Spieler verletzt ist oder eine Verletzung vermutet wird.
– bei Verwarnungen.
–
bei Ausschlüssen.
– wenn das Spielfeld nicht mehr in Ordnung ist.
c) Wegen Materialschadens an einem Rad oder unordentlichem Sportdress
wird das Spiel nicht unterbrochen.
Ausnahmen sind z.B. auf dem Spielfeld herumliegende Gegenstände
oder ein Sportdress, das den Anstandsregeln widerspricht.
d) Wenn das Spiel aus irgend einem Grunde vorübergehend unterbrochen
wird, ohne das der Ball die Spielfeldbegrenzung überschritten
hat oder ein Regelverstoß einer Mannschaft vorliegt sowie
bei für den Kommissär unklaren, nicht eindeutigen Situationen,
kann er auf „Neutralball“ entscheiden.
Wenn der Ball von der Gebäudedecke oder herabhängenden
Teilen, wie Beleuchtungskörper usw. abprallt, gibt es ebenfalls
einen „Neutralball“.
Der Neutralball wird in jedem Fall auf dem Mittelpunkt
ausgetragen.
Die Spieler müssen sich außerhalb des Mittelkreises
aufstellen und dürfen erst nach dem Anpfiff an den Ball fahren.
Der Ball kann nach dem Anspiel mehrmals berührt werden.
>zurück<
2.4 Vorteilregel
Da ein gegen die Regeln verstoßender Spieler niemals einen
Vorteil aus seinem Verstoß haben darf, kann der Kommissär
die Unterbrechung unterlassen, wenn trotz des Regelverstoßes
die Gegenmannschaft klar im Vorteil bleibt oder kommt.
Wenn ein Vorteil anerkannt wird, hat der Kommissär
dies durch Armheben (siehe Bild 2, Vorteil) anzuzeigen.
Ein Vorteil kann nicht mehr zurückgenommen werden.
>zurück<
2.5 Torauslinienfahren/ Spielberechtigung holen
a) Ist ein Spieler während der Dauer des Spieles (abgesehen
von Spielunterbrechungen oder Halbzeitpause) gestürzt, berührt
er den Boden, stützt er sich auf einen Spieler,
gegen eine Wand, auf die Spielfeldeinfassung, auf den
Ball oder
gegen das
Tor, so ist er von dem Moment an nicht mehr spielberechtigt.
b) Um die Spielberechtigung wieder zu erlangen, muß der betreffende
Spieler sofort hinter seine Torauslinie fahren oder laufen und
auf der gleichen Seite wieder ins Spielfeld zurückfahren.
Dabei muss er mit einem Rad die Torauslinie außerhalb des
Strafraumes überfahren, damit er wieder spielberechtigt
ist.
c) Stört ein abgekommener Spieler die Spielentwicklung durch
zu langes Liegen- oder Stehenbleiben, durch Abdecken oder Halten
eines Gegners oder berührt er den Ball in der Absicht, dem
Gegner einen Nachteil zu verschaffen, gilt dies als Regelverstoß.
d) Hat ein im Strafraum befindlicher Spieler den Boden
berührt
oder sich an den Torpfosten gestützt, so muss
er sofort den Strafraum verlassen und hinter die Torauslinie
fahren
oder laufen,
bevor er wieder spielberechtigt ist.
Derselbe muss dabei mit der Auflagefläche beider Räder
den Strafraum verlassen und ist erst wieder spielberechtigt, wenn
er die Torauslinie außerhalb des Strafraumes mit einer Auflagefläche
eines Rades überfahren hat.
e) Bleibt ein nicht spielberechtigter Torverteidiger
im Strafraum, so ist ein 4m-Ball zu geben, wenn dieser
oder
sein Fahrrad
den Ball berührt oder den Gegner behindert.
f) Verstöße beim Torauslinienfahren sind
im Spielfeld mit Freischlag, im Strafraum mit 4m-Ball
zu
ahnden.
>zurück<
2.6 Torschlag
a) Ein Tor ist erzielt, wenn der Ball die Torlinie überschritten
hat.
Beim Rollen auf dem Boden muss der Ball mit seiner
ganzen Auflagefläche
den hinteren Rand der Torlinie überrollt haben. Das gilt auch
für einen Ball, der in der Luft die Torlinie überschritten
hat (Bild 1).
Das Tor ist auch gültig, wenn der schlagende Spieler nach
der Schussabgabe stürzt.
b) Wird ein Tor während des Spiels von seinem regulären
Standort verschoben und erfolgt in diesem Moment ein Torschlag,
so sind nicht die Bodenmarkierungen, sondern die Position der Torpfosten
maßgebend. Hat der Ball die gedachte Linie zwischen den Pfosten überschritten,
so ist ein Tor erzielt worden.
c) Ein Schlag oder Ablenken des Balles ins eigene
Tor zählt
immer zugunsten des Gegners.
d) Wird ein an sich sicheres Tor durch Regelverstoß des
Gegners oder durch einen anderen Umstand verhindert,
darf nie auf Tor erkannt
werden.
Sofern ein Regelverstoß das Tor verhinderte,
ist ein Freischlag, bei einem Vergehen im Strafraum
ein 4m-Ball
zu
geben.
e) Nach einem ungültigen oder aberkannten Tor
ist der Ball auf die rechte Abschlagmarke zu legen
und wird
von dort
weitergespielt
(Bild 5).
>zurück<
2.7 Ausball
a) Verlässt der Ball auf den Längsseiten das Spielfeld,
indem er über die Spielfeldeinfassung rollt oder fliegt, ist
das Spiel abzupfeifen. Der Ball wird an der Stelle, an der er das
Spielfeld verlassen hat, 1 m von der Spielfeldeinfassung entfernt
vom Kommissär wieder ins Spielfeld gesetzt. Anspiel hat die
Mannschaft, die den Ausball nicht verursachte. Die Gegner müssen
mind. 2 m vom Ball weg sein, wenn ohne Anpfiff des Kommissärs
weitergespielt wird. Ist der Gegner beim Anspiel näher
als 2 m am Ball, gibt es einen Freischlag gegen
ihn.
b) Wird der Ball von der angreifenden Mannschaft über die
Torauslinie (außerhalb des Tores) befördert, muss der
Kommissär das Spiel abpfeifen und den Ball auf die Abschlagmarke
auf der Seite legen, auf der er ins „Aus“ ging.
Anschlag hat die Torverteidigende Mannschaft.
c) Ein Ausball kann vom Anspielenden mehrmals berührt
werden.
d) Ein Ausball, ob auf der Längsseite oder neben dem Tor erfolgt,
wird nach Ablauf der Spielzeit nicht mehr ausgeführt.
>zurück<
2.8 Eckball
a) Wird der Ball von einem Spieler, dessen Körper oder Rad über
die eigene Torauslinie (außerhalb des Tores) befördert,
muss der Kommissär das Spiel abpfeifen und
den Ball auf der entsprechenden Seite auf die
Eckballmarke legen.
Ein Eckball ist vom Kommissär anzupfeifen,
wenn sich die Spieler richtig aufgestellt haben.
b) Bei Ausführung eines Eckballes hat sich der Torverteidigende
Spieler (Torhüter) mit beiden Rädern innerhalb seines
Strafraumes aufzustellen und sein Partner (Feldspieler) muss hinter
die Mittellinie, auf die der betreffenden Eckmarke abgekehrten
Seite. Außerhalb der gestrichelten Abwehrlinie gilt für
ihn der Abstand von 4 m zum Ball. Erst nach erfolgtem Eckschlag
darf er die Mittellinie überfahren bzw.
darf der Torverteidiger den Strafraum verlassen.
Der Ball gilt als angeschlagen, wenn er nach
dem Pfiff vom Anschlagenden berührt wurde.
Der zweite Spieler der Eckballschlagenden Mannschaft
darf sich weder im gegnerischen Strafraum noch
auf der dem Eckball
gegenüberliegenden
Spielhälfte innerhalb der gegnerischen Abwehrlinie
aufhalten.
Die Mittellinie zwischen 4m-Marke und Strafraummitte
wird als gedachte „Mauer“ auch
im Strafraum weitergeführt.
Dies bedeutet, daß die „Mauer“ weder vom Angreifer
noch vom Verteidiger vor dem Anspiel des Eckballes überragt
werden darf. Nicht die Auflagefläche des Rades ist maßgebend,
sondern der vorderste Teil des Rades oder Körpers darf diese „Mauer“ weder
am Boden noch in der Luft überragen.
c) Beim Eckball der Ball nur einmal angeschlagen
werden.
Ein angespielter Eckball, der vom Torgehäuse oder von der
Spielfeldeinfassung zurückprallt, berechtigt den Ausführenden
nicht zu einem zweiten Schlag, solange der Ball nicht von einem
anderen Spieler berührt worden ist.
d) Ein Eckball muss auch dann noch gespielt werden,
wenn vor Ausführung
desselben die Spielzeit (bei Halbzeit oder Spielende) abgelaufen
ist. Zu einem Tor kann ein nach abgelaufener Spielzeit geschlagener
Eckball nur dann führen, wenn der all durch den Eckballschlag
direkt oder infolge Abwehrfehler des Torverteidigers ins Tor geht.
Die beiden anderen Spieler dürfen bei dieser Ausführung,
nach der abgelaufenen Spielzeit, nicht eingreifen, auch nicht täuschend.
e) Ein nach der regulären Spielzeit ausgeführter und
vorschriftsmäßig abgewehrter Eckball, welcher über
die Torauslinie geht, ergibt keinen weiteren Eckball. für
regelwidrige Abwehr ist 4m-Ball zu verhängen und auszuführen.
>zurück<
2.9 Torverteidigung
a) Alle Regelverstöße des Torverteidigers innerhalb
des Strafraumes müssen mit einem 4m-Ball
geahndet werden.
b) Die Torhüterfunktion kann abwechselnd von beiden Spielern
ausgeübt werden. Der das Tor verteidigende Spieler (Torhüter)
darf den Ball mit einer oder mit beiden Händen abwehren, sofern
er sich hierbei mit Vorder- und Hinterrad im Strafraum sowie mit
beiden Füßen auf den Pedalen befindet
und spielberechtigt ist.
c) Ein vom Torverteidiger gefangener Ball darf
nicht über
die gestrichelte Abwehrlinie hinausgeworfen werden und muss den
Boden innerhalb von 3 Sek. wieder berühren. Er darf auch nicht
dem Mitspieler außerhalb der Abwehrlinie zugeworfen werden,
z.B. auf den Kopf, den Körper oder das
Rad.
Fällt ein abgefangener Ball regulär vor der Abwehrlinie
auf den Boden und rollt anschließend über diese, liegt
ein Regelverstoß vor.
d) Das Abschlagen (Abklatschen) des Balles
mit den Händen
(auch Doppelschlag) über die Abwehrlinie hinaus ist erlaubt,
wenn er nicht zuerst mit einer oder mit beiden Händen
gehalten worden ist.
e) Ein durch Hände abgewehrter Ball, der nach dem Berühren
des Bodens, gleich ob innerhalb oder außerhalb der Abwehrlinie,
weiterrollt, kann nur zu einem Tor führen, wenn er Reglements
gemäß abgewehrt wurde und noch von einem anderen Spieler
berührt wurde. Also kann es nie ein direktes Handtor geben,
außer einem Eigentor bei fehlerhafter
Abwehr des Torverteidigers.
f) Der Torverteidiger darf, nachdem er den
Ball gefangen hat, diesen einmal auf dem Boden
aufprallen
lassen
und wieder mit
den Händen
auffangen. Danach muss der Ball abgeworfen
oder gespielt werden.
>zurück<
2.10 Strafraum
a) Es darf sich während des Spiels immer nur ein Spieler
der gleichen Mannschaft als Torverteidiger
im Strafraum aufhalten.
Ein Spieler befindet sich im Strafraum, sobald ein
Teil seines Rades oder Körpers innerhalb des Strafraumes den Boden berührt.
b) Von der angreifenden Mannschaft darf während
des Spieles ebenfalls immer nur ein Spieler
in den gegnerischen Strafraum
fahren und dies nur dann, wenn sich der Ball
bereits im
gegnerischen Strafraum
befindet.
Ein Spieler befindet sich im gegnerischen
Strafraum, sobald ein Teil seines Rades oder
Körpers den Boden berührt.
Fischt ein Spieler einen im Strafraum am
Boden liegenden Ball heraus, so stellt er
eine Berührung
des Strafraumes her.
Die Strafraumlinie (ausgezogener Halbkreis)
gehört
nicht zum Strafraum.
c) Wird der Ball aus dem Strafraum herausgeschlagen,
wodurch ein angreifender Spieler sich ohne
Ball im Strafraum befindet,
so liegt
dann kein Regelverstoß vor, solange der Ball vom Tor wegrollt
und der Torhüter vom Angreifer in keiner Weise behindert wird.
Sollte einer der angreifenden Spieler an den Ball kommen, besteht
kein Vorteil und es ist auf „ohne Ball“ zu
entscheiden.
Der betreffende Spieler im Strafraum ist
erst wieder spielberechtigt, wenn er sich
ganz außerhalb
des Strafraumes befindet.
d) Wird vom Kommissär ein Regelverstoß erkannt, so ist
dieser Verstoß mit einem Freischlag
von der Mitte des Strafraums, beim Beginn
der Mittellinie,
zu ahnden
(ohne
Ball im Strafraum).
e) Befinden sich beide Spieler der angreifenden
Mannschaft im gegnerischen Strafraum, auch
wenn der Ball darin
liegt, ist ebenfalls
auf Freischlag
von der Strafraumlinie zu erkennen. Der Ball
wird nach dem Anpfiff des Kommissärs von einem Spieler der Torverteidigenden Mannschaft
angeschlagen. Der Ball darf vom Anspielenden nur einmal berührt
werden.
f) Dabei gehört der Torraum ebenfalls
zum Strafraum.
>zurück<
2.11 Freischlag
a) Der Freischlag ist die Strafe für Regelverstöße,
die außerhalb der Strafräume begangen werden. Der Ball
wird vom Kommissär auf die Stelle gelegt, wo der Verstoß gegen
die Regeln erfolgte, mindestens 1 m Abstand
von der Bande.
Nachdem sich die Spieler der Mannschaft,
die den Regelverstoß begangen
hat, auf mindestens 4 m vom Ball entfernt haben, wird der Ball
nach dem Anpfiff des Kommissärs von
der gegnerischen Mannschaft angeschlagen.
Ein Regelverstoß liegt auch dann vor, wenn der Abstand nicht
eingehalten wurde, unerheblich davon, ob der Gegner den Ball berührt
hat oder nicht (Bild 3).
Bis zum erfolgten Anschlag, d.h. bis der
Ball vom Angreifenden berührt wurde,
muss die Distanz von 4 m eingehalten werden.
Ist der Freischlag näher als 4 m vom
Tor, hat das Abwehren des Balles so zu
erfolgen, dass sich
der Torverteidiger
vor
dem Anpfiff mit dem gesamten Rad unmittelbar
neben der Torlinie, maximal 15 cm davor,
parallel
zu
dieser, aufstellt.
Diese
Position darf
er erst verlassen, wenn der Ball angeschlagen
worden ist.
Ein Freischlag darf nur einmal angespielt
werden, vor einer zweiten Ballberührung muss der Ball erst von einem anderen Spieler
oder dessen Rad berührt werden. Das Berühren des Torgehäuses
oder der Spielfeldeinfassung berechtigt nicht für
einen zweiten Schlag.
b) Ein Freischlag muss auch dann noch ausgeführt werden, wenn
die reguläre Spielzeit abgelaufen ist (Halbzeit oder Spielende).
Es gibt noch „Einen Schlag“.
Zu einem Tor kann ein nach Ablauf der regulären Spielzeit
geschlagener Ball jedoch nur dann führen, wenn der Ball durch
direkten Schuss oder Abwehrfehler ins Tor geht. Ein nach der Spielzeit
ausgeführter Freischlag, welcher korrekt abgewehrt über
die Torauslinie geht, ergibt keinen Eckball
mehr.
Die beiden nicht beteiligten Spieler dürfen nicht eingreifen,
auch nicht täuschend.
Für regelwidrige Abwehr des Torverteidigers ist ein 4 m-Ball
zu verhängen.
>zurück<
2.12 4m Ball
Der 4m Ball ist die Strafe für:
a) Regelverstöße, die im eigenen Strafraum begangen
worden sind:
Ein Spieler befindet sich im Strafraum,
sobald er mit einem Teil des Rades oder
Körpers den Boden im Strafraum berührt.
Auch wenn er mit einer Berührung
des Strafraumes einen Regelverstoß außerhalb
des Strafraumes begeht, gibt es einen
4m Ball.
b) Für folgende Regelverstöße außerhalb
des eigenen Strafraumes:
1. Wenn ein Spieler einen Gegenspieler
durch einen groben Regelverstoß behindert,
ihn z.B. umfährt oder vom Rad reißt.
2. Wenn ein nicht mehr Spielberechtigter
Spieler (mit oder ohne Verbindung) mit
seinem Rad einem
Gegenspieler oder
den Ball,
mindestens 2 m nachgeht, nachläuft oder nachfährt und ihn umfährt,
zurückhält oder am Torschuss
hindert.
3. Absichtliches Handspiel außerhalb
des Strafraums.
4. Absichtliches wegziehen oder verschieben
des Tores durch Spieler oder Betreuer.
c) Beim 4m Ball haben sich außer dem Torverteidiger und dem
Schiessenden alle Spieler hinter der
4m Ballmarke aufzuhalten. Nach Anpfiff muss der Ball direkt auf
das Tor geschossen werden.
Die beiden unbeteiligten Spieler dürfen
hierbei in keiner Weise störend
oder täuschend
beteiligt sein.
Der Gegenspieler muss einen Abstand von
4m zum 4m Punkt einhalten und darf
sich nur
auf
der
gegenüberliegenden Spielfeldseite
zur Anfahrtsstrecke des Schützen
aufhalten. Die beiden nicht beteiligten
Spieler dürfen erst nach dem Berühren
des Balles wieder ins Spiel eingreifen.
Begeht der zweite abwehrende Spieler
einen Verstroß gegen
diese Regeln, wird eine Wiederholung
des 4m Balls ausgesprochen.
Begeht der zweite Spieler der 4m Ball-ausführenden Mannschaft
einen Regelverstoß, wird ein Freischlag
gegen ihn ausgesprochen.
d) Ein 4m Ball darf nur einmal angeschlagen
werden und muss direkt aufs Tor geschlagen
werden.
Das Vorbeifahren und Abstoppen beim Anfahren
zum 4m Punkt ist nicht erlaubt.
Verstöße werden mit einem
Freischlag geahndet.
Das Zurückprallen des Balles vom Torgehäuse
berechtigt nicht zu einem zweiten Schlag.
e) Das Abwehren des 4m-Balles hat so
zu erfolgen, dass sich der Torverteidiger
vor dem Anpfiff
mit dem Vorder-
und Hinterrad
unmittelbar neben der Torlinie, maximal
15 cm davor, parallel zu dieser, aufstellt.
Diese Position darf er erst verlassen,
wenn
der 4m Ball angeschlagen worden ist.
Bei einem Verstoß hiergegen muss
der 4m Ball wiederholt werden.
f) Ein 4m Ball muss auch noch ausgeführt werden, wenn die
Spielzeit bei Halbzeit oder Spielende
abgelaufen ist. Kommt der Schlusspfiff vor der Ausführung
des 4m Balls, muss der Kommissär
diesen 4m Ball noch anpfeifen, wenn der
Torhüter bereit ist.
Kommt der Schlusspfiff im Moment, da
der Ball im Flug ist, aber die Torlinie noch nicht überschritten
hat, ist es kein Tor und der 4m Ball wird nicht mehr wiederholt.
Kommt es noch zu einem
4m Ball nach der abgelaufenen Zeit, kann
dieser nur zu einem Tor führen, wenn der Ball ohne Beeinflussung
durch die nicht am 4m-Ball beteiligten Spieler ins Tor geht. Als
am 4m Ball beteiligt
gelten nur der 4m Ball-schlagende und
der gegnerische Torhüter.
Einen zweiten Schlag nach einem Abpraller
dar der schlagende Spieler nicht ausführen.
Ein nach der Zeit ausgeführter und korrekt abgewehrter 4m-Ball,
welcher über die Torauslinie geht,
ergibt keinen Eckball mehr.
Bei regelwidriger Abwehr ist der 4m Ball,
falls kein Tor erzielt wurde, zu wiederholen.
Bei
nicht korrektem
Ausüben des 4m
Balls, z.B. Abstoppen usw. bei einem
nach der abgelaufenen Zeit ausgeführten
4m Ball, gibt es keine weitere Sanktion
gegen den 4m-Ball-Ausführenden.
Der 4m Ball wird somit nicht mehr ausgeführt,
das Spiel ist zu Ende.
>zurück<
2.13 Pfeifsignale
a) Spielbeginn, Eckball, 4m-Ball, Freischlag
oder Neutralball werden auf Pfiff angeschlagen:
Ein Eckball, 4m Ball oder Freischlag
darf nur einmal angeschlagen werden.
Vor der
nächsten Ballberührung muss der Ball
einen anderen Spieler oder dessen Rad berührt
haben.
Nach dem Anschlag sind alle anderen
Spieler wieder berechtigt, in das Spiel
einzugreifen.
b) Werden Schläge, die nur auf Pfiff angeschlagen werden dürfen,
vor dem Pfiff ausgeführt, so müssen
diese wiederholt werden.
c) Bei einem Ausball auf der Längsseite oder der verlängerten
Torauslinie wird das Spiel abgepfiffen. Der Ball muss vom Kommissär
sofort gesetzt werden und ist ohne
Anpfiff wieder spielbar.
Die Freigabe ist nicht abhängig
von der Torsicherung, er kann also
sofort gespielt
werden.
d) Bei allen Regelverstößen hat der Kommissär deutlich
anzuzeigen, gegen wen der Freischlag oder 4m Ball verhängt
wurde.
Die klare und sofortige Anzeige durch
Armhaltung hat auch bei Aus- und Eckbällen
zu erfolgen.
e) Ein Freischlag, 4m Ball, Eckball
und Neutralball ist anzupfeifen, sobald
die
Spieler den vorgeschriebenen
Abstand eingenommen
haben.
>zurück<
2.14 Reklamieren/ Ungebührliches
Benehmen/ Grobe Unsportlichkeiten/
Verwarnungen
a) Bei ungebührlichem Benehmen eines Spielers oder einer Mannschaft
sind diese durch den Kommissär
zu verwarnen (Gelbe Karte).
Ungebührliches Benehmen liegt
vor:
- Wenn seitens der Spieler eine
Kommissärentscheidung
wiederholt kritisiert wird.
- Auseinandersetzungen mit dem Partner,
Gegner, Kampfgericht oder den Zuschauern
herbeigeführt
werden.
- Wiederholt unberechtigt durch
Handheben protestiert wird.
- Wiederholt absichtlich gegen
die Regeln verstoßen
wird.
- Einstellen des Spieles oder Verlassen
des Spielfeldes ohne berechtigten
Grund.
b) Wird ein Spiel von Betreuern oder
Anhängern einer spielenden
Mannschaft in irgendeiner Weise fortlaufend zu dem Zweck gestört,
dass hierdurch diese Mannschaft einen Vorteil oder der Gegner einen
Nachteil erleidet oder wird der Kommissär fortlaufend abfällig
kritisiert, hat der Kommissär
das Recht, das Spiel abzupfeifen,
die Zeit
stoppen zu
lassen und
die Beteiligten
zurechtzuweisen.
Dem Kommissär steht auch das Recht zu, die schuldigen Anhänger
oder Betreuer für dieses Spiel
aus der Halle zu weisen.
c) Bei Verwarnungen ist das Spiel
abzupfeifen, die Zeit stoppen zu
lassen (Bild 6)
und den Beteiligten die Verwarnung
durch
Zeigen der „Gelben Karte“ zur
Kenntnis zu bringen.
Der Grund der Verwarnung und den
verwarnten Spieler muss der Kommissär
dem Kampfgericht melden.
Vom Kampfgericht muss die Verwarnung
und die noch zu spielende Zeit laut
bekannt gegeben werden. Danach ist
das Spiel
wieder anzupfeifen.
d) Gibt das Verhalten eines Spielers
im Verlaufe eines Spieles Veranlassung
zu
einer zweiten
Verwarnung, so
ist er zuerst
wie bei Ziffer 2.14 c) mit der „Gelben Karte“ zu verwarnen.
Anschließend an die „Gelbe“ ist ihm die „Rote
Karte“ zu zeigen, mit der er
des Feldes verwiesen wird.
Das Spiel wird für die betreffende Mannschaft mit 0:5 Toren
gewertet, sofern das Resultat zu diesem Zeitpunkt nicht bereits
besser für den Gegner stand.
e) Bei groben Unsportlichkeiten ist
dem betreffenden Spieler ohne vorherige
Ermahnung
oder Verwarnung
sofort die „Rote Karte“ zu
zeigen.
Grobe Unsportlichkeit liegt z.B.
vor bei:
- Wenn ein noch nicht spielberechtigter
Spieler einen Gegenspieler durch
einen groben Regelverstoß behindert, ihn z.B. umfährt
oder vom Rad reißt „Notbremse-Foul“.
–
Tätlichkeiten gegenüber Spieler, Funktionäre oder
Zuschauer.
–
Kommissärbeleidigung.
–
Werfen oder Schlagen des Balles gegen den Kommissär.
–
Absichtliches Anfahren oder Anrempeln des Kommissärs.
Das abgebrochene Spiel wird für die betroffene Mannschaft
mit 0:5 Toren gewertet, wenn nicht das Resultat zu diesem Zeitpunkt
schon günstiger für den
Gegner lautete.
f) Eine Verwarnung ist immer mit
einer gelben Karte zu ahnden.
>zurück<
2.15 Verletzungen und Ausscheiden
von Spielern oder Mannschaften
Bei Nichtantreten oder unpünktlichem
Antreten sowie Ausscheiden einer
Mannschaft gelten folgende
Bestimmungen:
a) Grundsätzlich gilt jedes Spiel für
eine Mannschaft, welche beim Anpfiff
desselben nicht mit
beiden Spielern
auf dem Spielfeld ist, als mit
0:5 Toren verloren.
b) Es ist jedoch dem Kampfgericht
gestattet, bei der Spielfolge Rücksicht auf Mannschaften zu nehmen, welche ohne eigenes
Verschulden nicht pünktlich
am Start sind.
c) Eine Mannschaft, welche unpünktlich zur Stelle ist, verbleibt
im Turnier, sofern nicht bereits alle Spiele der betreffenden Runde
gelaufen sind. Die nach Spielplan bereits aufgerufenen Spiele gelten
allerdings für diese Mannschaft
als mit 0:5 Toren verloren.
d) Scheidet eine Mannschaft wegen
Nichtantreten aus dem Turnier/
Spieltag aus, zählen alle Spiele dieser Mannschaft für
den Gegner mit 5: 0 Toren als gewonnen.
e) Bei Feldverweis gem. Ziffer
2.14 d kann der betreffende Spieler
im
nächsten
Spiel wieder eingesetzt werden.
f) Bei Ausschluss eines Spielers
gem. Ziffer 2.14 e erfolgt automatisch
eine
Sperre
für die nächsten
zwei Meisterschaftsspiele.
Bei schwerwiegenden Vergehen kann
gegen den/ die Betreffenden ein
Verfahren beim zuständigen
Verband, Ausschuss, Fachkommission
oder Sportgericht eingereicht werden.
Anstelle des ausgeschlossenen Spielers
kann im nächsten
Spiel ein berechtigter Ersatzspieler
eingesetzt werden.
g) Bei Ausschluss beider Spieler
einer Mannschaft aus dem Turnier
gemäß Ziffer
2.14 e werden alle Spiele dieser
Mannschaft annulliert.
Die Mannschaft
hat keinen
Anspruch auf Rang und
Preis.
h) Bei Ausschluss beider Spieler
einer Mannschaft an einem Spieltag
einer
laufenden Meisterschaftsrunde
oder Punktspielrunde
gemäß Ziffer
2.14 e werden die bereits ausgetragenen Spiele nach dem Ergebnis
gewertet. Die restlichen Spiele werden für
die betroffene Mannschaft mit 0:5
Toren gewertet.
i) Scheidet eine Mannschaft wegen
Verletzung, Erkrankung oder mangels
eines Ersatzspielers
aus dem Turnier
aus, sind alle
durchgeführten
Spiele dieser Mannschaft nach dem
erzielten Resultat, die ausgefallenen
Spiele
mit 0:5-Niederlagen, zu werten.
j) Wenn ein Spieler durch Handhochhalten
eine Verletzung anzeigt, hat der
Kommissär die Möglichkeit, nach Abschluss des
Angriffes das Spiel zu unterbrechen. Die übrigen Spieler dürfen
das Spielfeld nicht verlassen.
k) Wenn ein Spieler ernstlich verletzt
wird und der Kommissär
sich davon überzeugt hat, dass der verletzte Spieler in den
nächsten 5 Minuten nicht imstande ist, das Spiel weiterzuspielen,
kann diese Mannschaft das Spiel spätestens
nach 5 Minuten mit einem spielberechtigten
Ersatzspieler fortsetzen.
Wenn der Kommissär erkennen kann, dass die Behandlung der
Verletzung länger dauert, hat er das Recht, die Zeit bis auf
10 Minuten zu verlängern.
Der verletzte Spieler kann jedoch,
nach Mitteilung an den Kommissär
oder Chief-Kommissär, in den weiteren Spielen wieder eingesetzt
werden. Wird für den gleichen
Spieler zum weiten Mal ein Ersatzspieler
eingesetzt,
dann
kann der Verletzte
nachher
nicht
mehr eingesetzt
werden.
Ein Stammspieler dieser Mannschaft
muss immer im Spiel bleiben.
>zurück<
3. Ergebnis/ Punktwertung/ Einsprüche
3.1 Ergebnis
Jeder gültige Schlag in das Tor wird als erzieltes Tor gezählt.
Nach jedem gültigen Torschlag
sowie bei Halbzeit und bei
Spielende ist der Spielstand laut
bekannt zu geben.
Die erzielten gültigen Tore sind vom Schriftführer
des Kampfgerichts fortlaufend
schriftlich festzuhalten.
Auf einer Anzeigetafel sollte der aktuelle
Spielstand den Spielern und
den Zuschauern angezeigt werden.
Sieger eines Spieles ist die Mannschaft,
die mehr Tore erzielt hat.
Haben beide Mannschaften gleich
viel Tore
erzielt, ist
das Spiel unentschieden.
>zurück<
3.2 Punktwertung
Für die Wertung zählt
ein gewonnenes Spiel drei
Punkte zugunsten des Siegers.
Ein Unentschieden wird mit
einem Punkt für
beide Mannschaften gewertet.
Eine Niederlage ergibt null
Punkte für
den Verlierer.
Die Rangliste eines Wettbewerbes
errechnet sich aus der Addition
der erzielten
Punkte jeder Mannschaft.
Werden Ausscheidungsspiele
usw. ausgetragen, werden
die erzielten
Punkte nur für die entsprechende Runde gewertet. Es können
aber z.B. auch Punkte einer Vor- und einer Rückrunde oder
mehrerer Runden zusammengezählt
werden.
Endsieger ist die Mannschaft,
welche die höchste
Punktzahl erreicht hat.
>zurück<
3.3 Punktgleichheit/ Entscheidungsspiele
a) Spieltage oder Spielrunden
eines laufenden Wettbewerbes
Bei Punktgleichheit ist
die in der betreffenden
Runde
erzielte Tordifferenz
für die Rangfolge maßgebend. Die Tordifferenz
wird errechnet, indem die erhaltenen Tore von den erzielten Toren
abgezählt werden.
Die Tordifferenz kann also
positiv,
negativ oder
null sein.
Bei gleicher Tordifferenz
ist die Mannschaft besser,
die
mehr Tore
erzielt hat.
Ergeben sich auch hierbei
gleiche Werte, müssen Entscheidungsspiele
gemäß Ziffer 1.12 c) ausgetragen werden, sofern es um
ein Weiterkommen in eine nächste
Runde oder einen Auf- oder
Abstieg geht.
b) Endrunde bei Meisterschaften,
nationalen und internationalen
Turnieren
Sind zwei Mannschaften,
die für
den Sieg in Frage kommen,
punktgleich, wird
zwischen diesen ein Entscheidungsspiel
nach Ziffer 1.12 c) ausgetragen.
Endet dieses unentschieden,
wird
ein 4m-Schiessen
nach Ziffer 3.4 ausgetragen.
Sind mehr als zwei Mannschaften,
die für
den Sieg in Frage kommen,
punktgleich, werden die
Spiele dieser
Mannschaften
untereinander gewertet.
Die beiden Punktbesten
dieser Wertung tragen ein
Entscheidungsspiel
nach
Ziffer 1.12
c) aus. Endet
dieses unentschieden,
wird ein 4m-Schiessen nach
Ziffer 3.4 ausgetragen.
Sind mehr als zwei Mannschaften
nach der Wertung der Spiele
untereinander punktgleich,
wird
das Torergebnis dieser
Wertung zur Ermittlung
der beiden besten Mannschaften
herangezogen.
Die beiden Mannschaften
mit der besten Tordifferenz,
falls dies
gleich sein
sollte, die beiden
mit den am meisten
erzielten Toren,
tragen ein Entscheidungsspiel
gemäß Ziffer
1.12 c) aus.
Ist auch das Torergebnis
von mehr als zwei Mannschaften
genau gleich,
wird
das Torergebnis
aus der gesamten
Endrunde zur
Ermittlung der
beiden besten Mannschaften
herangezogen.
Die beiden Mannschaften
mit der besten Tordifferenz,
falls diese
bei mehr
als zwei Mannschaften
gleich ist, die beiden
mit den
am meisten erzielten Toren,
tragen ein Entscheidungsspiel
gemäß Ziffer
1.12 c) aus.
Endet dieses unentschieden,
wird ein 4m-Schiessen gemäß Ziffer
3.4 ausgetragen.
Nur wenn in der Endrunde
mehr als zwei Mannschaften
punktgleich
und
gemäß der beschriebenen Methode die beiden besten
Mannschaften nicht ermittelbar sind, tragen mehr als zwei Mannschaften
Entscheidungsspiele – jeder gegen jeden – aus.
Die Reihenfolge dieser
Spiele wird ausgelost,
ebenfalls
das Anspielrecht.
Die Mannschaft mit den
meisten Punkten aus dem
oder den
Entscheidungsspielen ist
Sieger.
Sind nach dem oder den
Entscheidungsspielen wiederum
zwei oder mehrere
Mannschaften, die für den Sieg in Frage kommen, punktgleich,
so wird ein 4m-Schiessen gemäß Ziffer
3.4 ausgetragen.
Für jedes gewonnene 4m-Schiessen erhält eine Mannschaft
zwei Punkte, bei Unentschieden einen Punkt und bei einer Niederlage
null Punkte. Die Mannschaft mit der höchsten
Punktzahl ist Sieger.
Sind die Mannschaften um
den Sieg immer noch punktgleich,
ist die
Mannschaft Sieger, die
aus dem 4m Schiessen
die besten Tordifferenz
oder gegebenenfalls die
meisten
Tore
erzielt
hat.
Ist immer noch alles gleich,
wird das 4m-Schiessen mit
je einem 4m-Ball
pro
Mannschaft fortgesetzt
bis zur Entscheidung.
Die an den Entscheidungsspielen
beteiligten Mannschaften
werden nach der neuen
Rangfolge, nach den Entscheidungsspielen
gewertet.
Die nicht um den Sieg spielenden
Mannschaften werden nach
Punkten, Tordifferenz und
den mehr erzielten
Toren gewertet.
Ist alles
gleich, zählt die Direktbegegnung; war die unentschieden, muss ein
Entscheidungsspiel ausgetragen werden, sofern es um ein Weiterkommen
in eine nächste Runde
oder einen Auf- oder Abstieg
geht.
c) Welt- und Kontinental-Meisterschaften/
Welt- und Kontinental-Cup
Bei diesen Wettbewerben
wird um alle Medaillenränge
genau gleich vorgegangen
wie bei Ziffer 3.3 b).
Die Mannschaften außerhalb der Medaillenränge werden
nach den regulären
Punkten, Tordifferenz,
mehr erzielte
Tore klassifiziert.
Wenn alles gleich ist,
wird die Direktbegegnung
gewertet,
endete
diese unentschieden,
muss ein Entscheidungsspiel
ausgetragen werden.
>zurück<
3.4 4-Meter-Schiessen
Sind nach den Entscheidungsspielen
zwei oder mehrere Mannschaften
wiederum punktgleich,
muss ein 4m-Schiessen
ausgetragen
werden.
Beim erstmaligen 4m Schiessen
muss jeder Spieler der
beteiligten Mannschaften
je zwei 4m-Bälle
auf das gegnerische Tor
schlagen.
Der Kommissär muss die erstschlagende Mannschaft auslosen,
jede Mannschaft muss ihren erstschlagenden Spieler bekannt geben,
dann werden abwechselnd die 4m-Bälle geschlagen. Die Schiessenden
müssen in der gleichen Reihenfolge ihre je zwei Bälle
aufs Tor des Gegners
schlagen.
Der Torhüter kann
innerhalb der Mannschaft
ausgewechselt
werden.
Die siegreiche Mannschaft
erhält
drei Punkte, bei einem
Unentschieden gibt es
einen Punkt.
Ist nach dem 4m-Schiessen
noch keine Entscheidung
gefallen, wird es um
je einen Schlag pro
Mannschaft fortgesetzt
bis zur Entscheidung.
>zurück<
3.5 Einsprüche/
UCI-Reglement
a) Einsprüche gegen Tatsachen- oder Ermessensentscheidungen
des Kommissärs können
nicht eingelegt werden.
Ebenso können keine Einsprüche gemacht werden gegen die
Einteilung der Kommissäre.
b) Einsprüche gegen die Serien- oder Gruppeneinteilung, den
Spielplan oder die Spielfolge müssen
sofort nach Erhalt
desselben eingereicht
werden.
c) Einsprüche
gegen das Spielfeld,
den Ball, die Tore
usw. müssen vor
dem Spielbeginn eingereicht
werden.
>zurück<
|